Kfz-Haftpflichtschaden
Ein Schaden ist oft schneller passiert als manch einer denkt. Umso ärgerlicher, wenn Sie dann in einen unverschuldeten Verkehrsunfall verwickelt sind.
Freier & unabhängiger Sachverständiger Kfz
Sie benötigen ein Unfallgutachten? Als Geschädigter haben Sie Anspruch, den Schadenaufwand durch einen eigenen Gutachter Kfz feststellen zu lassen. Doch bei uns erhalten Sie weit mehr als das.
Wertgutachten
Im Auftrag von Unternehmen, Privatpersonen, Gerichten sowie Behörden ermitteln wir für Sie den Wert Ihres Fahrzeuges (gerne auch Oldtimer).

Wer ist... Papa's Gutachter Kfz?

Wir sind ein freies und unabhängiges Sachverständigenbüro für alle Fahrzeuge, vom Auto bis zum Motorrad. Unser Ziel ist es stets, allen Beteiligten an einem Kraftfahrzeugschaden nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten. Unsere KFZ-Experten arbeiten für Sie effizient und flexibel auch an Wochenenden und an Feiertagen. Wir sind für Sie da, wann und wo Sie uns für eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung brauchen.

Sachverständiger Kfz FAQ

Haftpflichtschaden

Ihr Wagen wurde beschädigt, gegnerische Versicherung zahlt:

Sie haben generell das Recht, den Wagen in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. Sie haben Anspruch auf Instandsetzung in der jeweiligen Markenwerkstatt, die auch entsprechend über Originalersatzteile und die über, jeweils von den Herstellern/Importeuren vorgeschriebenen, Reparaturschulungen und Instandsetzungsverfahren verfügen.

Kaskoschaden

Der Schaden wurde selbst verursacht, eigene Versicherung muss zahlen:

Je nach Vertrag wird eine Steuerung der Reparatur vorgegeben und Sie haben nicht unbedingt die freie Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.

Nutzungsausfall

Entschädigung:

Bedeutet, dass der Geschädigte wegen der Nichtbenutzbarkeit seines Fahrzeugs eine Entschädigung in Geld verlangen kann.

Wiederbeschaffungswert

Im Falle eines versicherten Totalschadens oder Verlustes wird Ihnen als Geschädigter die Summe ersetzt, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto zu kaufen.

Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt, als das gleiche, welches keinen Unfall hatte. Diese Differenz steht dem Geschädigten zu, der er gezwungen ist, durch den Unfall den Preis des Wagens zu mindern.

130 %-Grenze

Besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instand gesetzt werden kann. Wichtig dabei ist aber, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen, da die Regelung sonst nicht greift.

Totalschaden

Liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand

Restwert

Dies ist der Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.

Fiktive Abrechnung

Besondere Art der Schadensabwicklung:

Hierbei wird keine Reparatur des Schadens durchgeführt, sondern der Betrag des Unfallschadens an den Geschädigten ausgezahlt.