Haftpflichtschaden Auto
Bei einem Haftpflichtschaden Auto benötigen Sie ein Schadensgutachten. Erfahren Sie den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug!
Kfz Gutachter Göppingen
Und Umgebung. Ein Unfall zu haben ist sehr selten eine angenehme Situation. Wir stehen Ihnen hierbei beratend zur Seite und treffen für Sie alle Beweis-sichernde Maßnahmen.
Gutachter Autounfall
Wenn Sie für den Unfall verantwortlich sind, reguliert Ihre Versicherung den Schaden. Dabei gilt es einiges zu berücksichtigen.

Ihr Schadensgutachten für eine fundierte Schadensaufnahme

Sollte Ihr Schaden eine Höhe von ca. 750 € betragen, wird in der Regel kein Gutachten erstellt. Damit Ihre Ansprüche gegenüber dem Schädiger/der Versicherung geltend gemacht werden können, benötigen Sie lediglich einen Kostenvoranschlag der Werkstatt, oder eine Schadenkalkulation vom Sachverständigen Ihrer Wahl. Doch hier heißt es vorsichtig zu sein! Denn bei den heutigen modernen Fahrzeugen ist diese Schadenhöhe sehr schnell erreicht. Versteckte Schäden am Fahrzeug sind oft für Sie nicht erkennbar. Sprechen Sie auch in solchen Fällen mit einem Kfz -Sachverständigen Ihres Vertrauens. Als Kfz Gutachter decken wir den Raum Baden-Württemberg ab.

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Die Fahrzeugbewertung

Es gibt unterschiedliche Formen des Schadengutachtens. So müssen Schäden nicht nur rein durch einen Unfall passieren, sondern können auch bei einem Transport entstehen. Dies ist dann eine besondere Form des Gutachtens und ist auch Teil der Fahrzeugbewertung. Am besten treten Sie bei dieser Art von Vorfällen in Kontakt mit uns. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie hier besser beraten. Ihr Kfz Gutachter Göppingen.

Wieso sollten Sie einen freien & unabhängigen Gutachter beauftragen?

Wir können es nicht oft genug betonten. Gerade als freie und unabhängige Sachverständiger, müssen Sie sich niemals sorgen, dass wir auf der falschen Seite stehen. Bei uns gibt es nur eine Stellungnahme und das ist die Objektive. Zusammenfassend bedeutet dies für Sie, dass Sie:

den genauen Schaden an Ihrem Fahrzeug

die genaue Wertminderung

den Nutzungsausfall

100% objektive Begutachtung

Wissen Sie eigentlich, dass Sie die Reparaturkosten nicht immer der Versicherung vorlegen müssen?

Ja, Sie haben richtig gehört. Bei durchgeführter Reparatur in einer Fachwerkstatt sind Sie bei der „Abrechnung nach Sachverständigengutachten“ nicht unbedingt dazu verpflichtet, der Versicherung die Reparaturkosten vorzulegen (BGH Urteil vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92). Da ist die Google Suche nach „Gutachter Autounfall“ doch ganz schön lohnenswert, meinen Sie nicht auch?

FAQ Kfz Gutachter Göppingen

Kaskoschaden

Der Schaden wurde selbst verursacht, eigene Versicherung muss zahlen:

Je nach Vertrag wird eine Steuerung der Reparatur vorgegeben und Sie haben nicht unbedingt die freie Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.

Nutzungsausfall

Entschädigung:

Bedeutet, dass der Geschädigte wegen der Nichtbenutzbarkeit seines Fahrzeugs eine Entschädigung in Geld verlangen kann.

Wiederbeschaffungswert

Im Falle eines versicherten Totalschadens oder Verlustes wird Ihnen als Geschädigter die Summe ersetzt, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto zu kaufen.

Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt, als das gleiche, welches keinen Unfall hatte. Diese Differenz steht dem Geschädigten zu, der er gezwungen ist, durch den Unfall den Preis des Wagens zu mindern.

130 %-Grenze

Besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instand gesetzt werden kann. Wichtig dabei ist aber, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen, da die Regelung sonst nicht greift.

Totalschaden

Liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.

Restwert

Dies ist der Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.

Fiktive Abrechnung

Besondere Art der Schadensabwicklung:

Hierbei wird keine Reparatur des Schadens durchgeführt, sondern der Betrag des Unfallschadens an den Geschädigten ausgezahlt.