Willkommen bei Papa's Gutachten
Hier erfahren Sie alles über unser Kfz Sachverständiger Büro

Als Kfz Sachverständiger Büro sind wir stets engagiert, die höchste Zufriedenheit unserer Kunden zu erreichen. Bei uns erwartet Sie neben einer grundsoliden Ausbildung,  umfangreiche praktische Erfahrungen, sowie eine rasche, zeitnahe und solide Erarbeitung der Gutachten und Akten!

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Papas Gutachten

Unsere Erfahrungen in der Gutachtenerstellung reichen über einfache Schadenkalkulation, Haftpflicht- und Kaskoschaden hinaus. Das Team von Papas Gutachten befasst sich stetig mit den technischen Neuerungen. Ein absolutes MUSS bei den heutigen rasanten technischen Weiterentwicklungen. Doch nicht nur hierauf ist unser Augenmerk gerichtet: die wechselnde Marktlage, die Restwertentwicklung und auch die modernsten Arbeitsmethoden berücksichtigen wir in der Reparaturkalkulation.

Wozu benötigen Sie einen Sachverständiger?

Einen Sachverständiger benötigen Sie in der Regel immer, sobald Sie einen Schaden am Fahrzeug entdecken, der von der Versicherung getragen werden soll. Zusammengefasst benötigen Sie unsere Leistung für:

die Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall

die Beweissicherung bei einem strittigen Unfallhergang

für eine Unfallrekonstruktion

eine Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)

ein Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)

ein Oldtimergutachten

Ihr unabhängiger Gutachter

Gerade Versicherungen können ein sehr ärgerliches Thema für den Endkunden sein. Besonders bei einer falschen Beratung. Denn die Bezahlung der Versicherungsmakler und auch Ihrer Berater sind die Provisionen der Versicherungen. Daher haben wir uns für eine 100%ige garantierte Unabhängigkeit von Versicherungen entschlossen. Somit haben Sie als unser Kunde von dem Gutachter Ihres Vertrauens stets die gewünschte Sicherheit, dass Sie ein 100% Kfz Gutachten erhalten. Den vollen Schaden!

FAQ

Kaskoschaden

Der Schaden wurde selbst verursacht, eigene Versicherung muss zahlen:

Je nach Vertrag wird eine Steuerung der Reparatur vorgegeben und Sie haben nicht unbedingt die freie Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.

Nutzungsausfall

Entschädigung:

Bedeutet, dass der Geschädigte wegen der Nichtbenutzbarkeit seines Fahrzeugs eine Entschädigung in Geld verlangen kann.

Wiederbeschaffungswert

Im Falle eines versicherten Totalschadens oder Verlustes wird Ihnen als Geschädigter die Summe ersetzt, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto zu kaufen.

Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt, als das gleiche, welches keinen Unfall hatte. Diese Differenz steht dem Geschädigten zu, der er gezwungen ist, durch den Unfall den Preis des Wagens zu mindern.

130 %-Grenze

Besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instand gesetzt werden kann. Wichtig dabei ist aber, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen, da die Regelung sonst nicht greift.

Totalschaden

Liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.

Restwert

Dies ist der Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.

Fiktive Abrechnung

Besondere Art der Schadensabwicklung:

Hierbei wird keine Reparatur des Schadens durchgeführt, sondern der Betrag des Unfallschadens an den Geschädigten ausgezahlt.