Dies ist immer davon abhängig WER den Unfall verursacht hat. Dennoch erreicht uns oft die Frage „Muss ich die Kfz Gutachter Kosten tragen?“. Ist der Gegner Schuld sind Sie gut beraten, das Unfallgutachten bei dem Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu erstellen, da Sie gemäß § 249 BGB einen Anspruch darauf haben. Denn erstens kommt die gegnerische Versicherung für die Kfz Gutachter Kosten auf und zweitens hat diese den Schaden zu bezahlen. Sollte der Unfall allerdings selbstverschuldet sein, zahlt Ihre eigene Versicherung den Schaden an Ihrem Fahrzeug. Dementsprechend müssen Sie die Anweisungen Ihrer Versicherung befolgen und z.B. das Gutachten bei einem mit Ihrer Versicherung kooperierenden Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.
Kein Problem. Unsere professionelle Leistung beschränkt sich auf keine Versicherung und auch auf kein Fahrzeug. Auch Sie können den Unterschied zwischen einem Motorrad und einem Auto erkennen. Genau das gleiche gilt für uns, auf der Ebene der Gutachter. Das schließt ebenfalls die Autobewertung Stuttgart und Umgebung mit ein. Dementsprechend erstellen wir sehr wohl auch Motorrad Gutachten. Diese Leistung bieten wir generell für folgende Fahrzeuge an:
Motorräder
LKWs
Elektro Fahrzeuge
Oldtimer
Wir als freies und unabhängiges Sachverständigenbüro erstellen das Kasko-Gutachten gemäß den Anweisungen der Versicherungen. Dementsprechend stehen wir auf keiner Liste der Kfz-Versicherungen. Wir erstellen ausschließlich 100% Schadengutachten. Wenn jemand anders als Sie den Schaden verursacht hat oder in Ihrer Versicherung die Wahl des Gutachters mit enthalten ist, fallen für Sie keine Kosten an. Bei allen weiteren Fällen beantworten wir Ihnen die Frage gerne, in einem persönlichen Gespräch. Wir werden oft folgendes gefragt „Muss ich Gutachter von Versicherung akzeptieren, auch wenn ich mit dem beauftragten Gutachter unzufrieden bin?“. Dies liegt je nach Rechtsfall leider nicht in Ihrer oder unserer Macht zu entscheiden. Gerne teilen wir mit Ihnen unsere Erfahrungen.
Nichts ist vertrauensvoller als eine Empfehlung von einem zufriedenen Kunden. Deshalb haben wir hier für Sie eine ganz besondere Aktion.
PS.: Über eine Google Bewertung würden wir uns sehr freuen.
Der Schaden wurde selbst verursacht, eigene Versicherung muss zahlen:
Je nach Vertrag wird eine Steuerung der Reparatur vorgegeben und Sie haben nicht unbedingt die freie Wahl der Werkstatt oder des Sachverständigen.
Entschädigung:
Bedeutet, dass der Geschädigte wegen der Nichtbenutzbarkeit seines Fahrzeugs eine Entschädigung in Geld verlangen kann.
Im Falle eines versicherten Totalschadens oder Verlustes wird Ihnen als Geschädigter die Summe ersetzt, die Sie aufwenden müssen, um sich ein gleichwertiges Auto zu kaufen.
Ist dann gegeben, wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall auf dem Markt einen geringeren Preis erzielt, als das gleiche, welches keinen Unfall hatte. Diese Differenz steht dem Geschädigten zu, der er gezwungen ist, durch den Unfall den Preis des Wagens zu mindern.
Besagt, dass ein Unfallwagen, bei dem ein Totalschaden festgestellt wurde, auf Kosten der Versicherung des Unfallgegners instand gesetzt werden kann. Wichtig dabei ist aber, dass die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert nicht um einen Betrag von 30 Prozent übersteigen, da die Regelung sonst nicht greift.
Liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungsaufwand.
Dies ist der Wert des Fahrzeugs nach einem Autounfall, den es im nicht reparierten Zustand besitzt.
Besondere Art der Schadensabwicklung:
Hierbei wird keine Reparatur des Schadens durchgeführt, sondern der Betrag des Unfallschadens an den Geschädigten ausgezahlt.